Museen vorübergehend geschlossen

erstellt am 02.11.2020
Museen
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Entsprechend der aktuellen COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist ab Dienstag, 03. November 2020 das Betreten von Freizeiteinrichtungen - laut Verordnungsdefinition fallen darunter auch Museen und Museumsbahnen -  zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen dieser Einrichtungen untersagt. Bibliotheken und Archive sind davon ausgenommen (§5 Abs.4). Zudem sind alle Kunst- und Kulturveranstaltungen (ausgenommen sind Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen) verboten. Die Einschränkungen gelten vorerst bis zum 30. November 2020.

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