Was tun, wenn Depots überquellen, wenn völlig desolate Objekte, oder solche, die nicht (mehr) in den Sammlungsbestand passen, unnötig Ressourcen binden? Eine mögliche Antwort heißt „Entsammeln“. Jedoch: wie kann, wie soll das vor sich gehen?
Da bisher klare Richtlinien zum „Entsammeln“, also zum Ausscheiden einzelner Objekte aus dem Sammlungsbestand fehlten, wurde im Auftrag des Bundeskanzleramtes von ICOM Österreich und dem Museumsbund Österreich ein Leitfaden entwickelt, der die gesetzlichen und formalen Bestimmungen berücksichtigt und für alle österreichischen Museen – unabhängig von ihrer Größe, Rechtsform und Trägerschaft – Gültigkeit besitzt.
Wichtig ist grundsätzlich die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Deakzession konform den gesetzlichen Bestimmungen. Der Vorgang muss jeweils entsprechend dokumentiert und fachlich begründet werden. Zudem sind vorab die Eigentumsverhältnisse zu klären. Entsammeln darf weder das in die Museen gesetzte Vertrauen zerstören noch die Museumsgeschichte zeitgeistmäßig verfälschen. Die Restitution unrechtmäßig erworbener Objekte oder die Rückgabe von Leihgaben fallen übrigens nicht unter „Entsammeln“.
(Quelle: Deakzession Entsammeln - Ein Leitfaden zur Sammlungsqualifizierung durch Entsammeln, Wien 2016, S 8 f.)
Dr.in Hemma Ebner
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