"Entsammeln" - Deakzession

Wie kann sich ein Museum von Objekten trennen?

Was tun, wenn Depots überquellen, wenn völlig desolate Objekte, oder solche, die nicht (mehr) in den Sammlungsbestand passen, unnötig Ressourcen binden? Eine mögliche Antwort heißt „Entsammeln“. Jedoch: wie kann, wie soll das vor sich gehen?

Da bisher klare Richtlinien zum „Entsammeln“, also zum Ausscheiden einzelner Objekte aus dem Sammlungsbestand fehlten, wurde im Auftrag des Bundeskanzleramtes von ICOM Österreich und dem Museumsbund Österreich ein Leitfaden entwickelt, der die gesetzlichen und formalen Bestimmungen berücksichtigt und für alle österreichischen Museen – unabhängig von ihrer Größe, Rechtsform und Trägerschaft – Gültigkeit besitzt.

Wichtig ist grundsätzlich die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Deakzession konform den gesetzlichen Bestimmungen. Der Vorgang muss jeweils entsprechend dokumentiert und fachlich begründet werden. Zudem sind vorab die Eigentumsverhältnisse zu klären. Entsammeln darf weder das in die Museen gesetzte Vertrauen zerstören noch die Museumsgeschichte zeitgeistmäßig verfälschen. Die Restitution unrechtmäßig erworbener Objekte oder die Rückgabe von Leihgaben fallen übrigens nicht unter „Entsammeln“.

Mögliche Gründe für Deakzession – Entsammeln:

  • Das Objekt bzw. eine Sammlung oder Teile davon passen nicht mehr in das aktuelle Sammlungsprofil/Leitbild
  • Verlust der materiellen Substanz, Objekt ist irreparabel zerstört, wesentliche Bestandteile fehlen
  • Das Objekt stellt eine Gefahr für Mensch und Umwelt dar
  • Das Objekt ist eine unvollständige, schlecht erhaltene bzw. wenig aussagekräftige Dublette oder Kopie eines an einem anderen Ort erhaltenen Originals
  • Es sind mehrere Objekte gleichen Bautyps vorhanden
  • Sogenannte „Hands-on-Objekte“, die von Besucher/innen bzw. der Vermittlungsabteilung verwendet wurden
  • Rückführung menschlicher Überreste
  • Akute Gefährdung des Objekts: das Museum kann die konservatorischen Erfordernisse nicht erfüllen

(Quelle: Deakzession Entsammeln - Ein Leitfaden zur Sammlungsqualifizierung durch Entsammeln, Wien 2016, S 8 f.)


Kontakt

Dr.in Hemma Ebner

Tel.: +43/650/3512305
E-Mail: hemma.ebner@aon.at