Museumsregistrierung

Informationen zur Österreichischen Museumsregistrierung

In Österreich ist der Begriff „Museum“ rechtlich nicht geschützt und an keinerlei Auflagen gebunden. Jede Institution darf sich als Museum bezeichnen, auch wenn sie sich nicht nach den Ethischen Richtlinien von ICOM – International Council of Museums (Fassung 2022) richtet. In der offiziellen deutschen Übersetzung der Nationalkomitees des internationalen Museumsverbandes - ICOM Belgien, ICOM Deutschland, ICOM Österreich und ICOM Schweiz - vom Juli 2023 werden Museen folgendermaßen definieren: "Ein Museum ist eine nicht gewinnorientierte, dauerhafte Institution im Dienst der Gesellschaft, die materielles und immaterielles Erbe erforscht, sammelt, bewahrt, interpretiert und ausstellt. Öffentlich zugänglich, barrierefrei und inklusiv, fördern Museen Diversität und Nachhaltigkeit. Sie arbeiten und kommunizieren ethisch, professionell und partizipativ mit Communities. Museen ermöglichen vielfältige Erfahrungen hinsichtlich Bildung, Freude, Reflexion und Wissensaustausch." Die Museumsdefinition ist ein zentraler Bezugspunkt für die Arbeit von Museen weltweit. Sie gibt eine klare Richtlinie für die Aufgaben und Funktionen von Museen und unterstreicht ihre gesellschaftliche Verantwortung.

Die in Österreich für Museen zuständigen Stellen haben die Museumsregistrierung entwickelt, um Museen, die der ICOM-Definition entsprechen und sich an diese gebunden sehen, von anderen kulturellen, museumsähnlichen Institutionen und Einrichtungen zu unterscheiden.

Kernstück jedes Museums ist seine Sammlung, die das Wesen der Institution Museum bestimmt. Deren Dokumentation, Beforschung und Erweiterung sowie die Präsentation der Sammlung und die Vermittlung ihrer Wissensinhalte für die Öffentlichkeit sind die Hauptaufgaben von Museen; das kulturelle Erbe für nachfolgende Generationen zu sichern und zu bewahren das langfristige Ziel. Diesen Aufgaben fühlen sich registrierte Museen in besonderem Maße verpflichtet.

Die Museumsregistrierung ist somit ein Qualitätsmerkmal für nachhaltige und bedachte Museumsarbeit und soll Behörden und Entscheidungsträgern wie Besucherinnen und Besuchern Orientierungshilfe sein, qualitätsvolle Museumsarbeit zu erkennen. Alle österreichischen Museen, die den Registrierungsprozess durchlaufen haben, sind über die Online-Museumsdatenbank erfasst und abrufbar.

Was ist zu tun?

Die Museumsregistrierung erfolgt ausschließlich über einen Online-Fragebogen. Für die Registrierung sind neben allgemeinen Angaben 29 Ja-oder-Nein-Fragen erarbeitet worden, die den Schluss zulassen, ob es sich hierbei um ein Museum handelt, das der ICOM-Definition von Museum entspricht. Die Befragung wird spätestens alle fünf Jahre wiederholt. Museen, die bisher noch nicht registriert sind, können den Online-Fragebogen jederzeit ausfüllen und so die Museumsregistrierung durchführen.

Diese Fragen gliedern sich in vier Bereiche:

  • Das Museum und seine Sammlung
  • Das Museum und seine Besucher/innen
  • Das Museum und seine Mitarbeiter/innen
  • Stabile rechtliche und finanzielle Basis

In den einzelnen Bereichen gibt es Fragen, die positiv beantwortet werden müssen, damit der Fragebogen und damit die Museumsregistrierung fortgesetzt und positiv abgeschlossen werden kann. Weitere Informationen zu den "Knock-Out-Fragen" finden Sie im Infoblatt (Downloadbereich).