COVID-19 Infopoint

erstellt am 19.04.2022
Museen

UPDATE: COVID-19-Schutzmaßnahmen für Museen weitestgehend aufgehoben

Durch das Inkrafttreten der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung sind mit 16. April 2022 nahezu alle verpflichtenden COVID-19-Maßnahmen für Museen gefallen. Die Maskenpflicht ist aufgehoben, Veranstaltungen können mit bis zu 500 Personen ohne spezielle COVID-19-Auflagen abgehalten werden, ein COVID-19-Beauftragter und ein COVID-19-Präventionskonzept sind derzeit nicht erforderlich.

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wurde eine angepasste Version des Empfehlungskataloges (Museumsbund Österreich - ARGE Bundesländerplattform) erstellt, Version 47 (28. März 2022) wird somit abgelöst durch:

COVID-19-SCHUTZMASSNAHMEN FÜR MUSEEN (Version 48 14. April 2022) PDF

Die bereits bekannten Muster-Plakate in Deutsch und Englisch (erstellt vom Museumsbund Österreich in Zusammenarbeit mit ARTEX Museum Services) wurden entsprechend ergänzt und können HIER heruntergeladen werden.


UPDATE: FFP2-Maskenpflicht für Innenräume

Die 1. Novelle der COVID-19-Basismaßnahmenverordnung bringt wieder Änderungen für den Museumsbereich, die wichtigste ist die Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen.

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wurde eine angepasste Version des Empfehlungskataloges (Museumsbund Österreich - ARGE Bundesländerplattform) erstellt, Version 45 (04. März 2022) wird somit abgelöst durch:

COVID-19-SCHUTZMASSNAHMEN FÜR MUSEEN (Version 46 23. März 2022) PDF

Die bereits bekannten Muster-Plakate in Deutsch und Englisch (erstellt vom Museumsbund Österreich in Zusammenarbeit mit ARTEX Museum Services) wurden entsprechend ergänzt und können HIER heruntergeladen werden.


UPDATE: COVID-19-Basismaßnahmenverordnung (Stand: 05.03.2022)

Seit dem 5. März 2022 gilt die COVID-19-Basismaßnahmenverordnung, dadurch sind nahezu alle Einschränkungen für den Museumsbereich gefallen: 

  • Keine Zutrittsregelungen beim Museumsbesuch oder bei Veranstaltungen
  • Keine Maskenpflicht - das Tragen der FFP2-Maske in geschlossenen Räumen wird allerdings empfohlen!
  • Keine Personenobergrenzen bei Veranstaltungen
  • Keine COVID-19-Sperrstunde
  • Konsumation bei Veranstaltungen erlaubt
  • COVID-19-Beauftragter und COVID-19-Präventionskonzept sind nach wie vor notwendig

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wurde eine angepasste Version des Empfehlungskataloges (Museumsbund Österreich - ARGE Bundesländerplattform) erstellt, Version 44 (20. Februar 2022) wird somit abgelöst durch:

COVID-19-SCHUTZMASSNAHMEN FÜR MUSEEN (Version 45 04. März 2022) PDF

Ebenfalls angepasst und aktualisiert wurde die Anleitung für Veranstalter und Funktionäre, herausgegeben vom Forum Salzburger Volkskultur. Version 18 wird abgelöst durch:

COVID-19-Maßnahmen und Empfehlungen für Veranstaltungen (Version 19, 05. März 2022) PDF

Die bereits bekannten Muster-Plakate in Deutsch und Englisch (erstellt vom Museumsbund Österreich in Zusammenarbeit mit ARTEX Museum Services) wurden um eine Empfehlung zum Tragen der FFP2-Maske ergänzt und können HIER heruntergeladen werden.


UPDATE: Schrittweise Lockerungen im Februar (Stand: 21.02.2022)

Durch die fünfte Novelle der 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung ergeben sich seit dem 19. Februar weitere Lockerungen für den Museumsbereich:

  • 2G-Regel bei Veranstaltungen (Führungen, Lesungen, Workshops usw.) wird durch die 3G-Regel ersetzt

Umfassende Lockerungen sind für den 05. März 2022 angekündigt, so etwa die weitgehende Rücknahme der FFP2-Maskenpflicht und der Zutrittsregelungen.

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wurde eine angepasste Version des Empfehlungskataloges (Museumsbund Österreich - ARGE Bundesländerplattform) erstellt, Version 42 (11. Februar 2022) wird somit abgelöst durch:

COVID-19-SCHUTZMASSNAHMEN FÜR MUSEEN (Version 43 20. Februar 2022) PDF

Die bereits bekannten Muster-Plakate in Deutsch und Englisch (erstellt vom Museumsbund Österreich in Zusammenarbeit mit ARTEX Museum Services) wurden um die nötigen Hinweise ergänzt und können HIER heruntergeladen werden.


UPDATE: Schrittweise Lockerungen im Februar (Stand: 14.02.2022)

Durch die vierte Novelle der 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung ergeben sich weitere Lockerungen für den Museumsbereich:

  • 2G-Regel in Museen entfällt, der reguläre Museumsbesuch ist mit FFP2-Maske wieder für alle möglich
  • 2G-Regel gilt weiterhin bei Veranstaltungen, Konsumation bis 50 Personen nun wieder möglich
  • Wird bei Veranstaltungen (Führungen) durchgehend FFP2-Maske getragen, entfällt die Registrierungspflicht der Teilnehmer*innen
  • die Obergrenze für Veranstaltungen entfällt, ab 51 Personen ist weiterhin eine Anzeige notwendig

Die nächsten Lockerungen sind für den 19. Februar 2022 angekündigt, die 2G-Regel bei Veranstaltungen soll durch 3G abgelöst werden.

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wurde eine angepasste Version des Empfehlungskataloges (Museumsbund Österreich - ARGE Bundesländerplattform) erstellt, Version 41 (05. Februar 2022) wird somit abgelöst durch:

COVID-19-SCHUTZMASSNAHMEN FÜR MUSEEN (Version 42 11. Februar 2022) PDF

Die bereits bekannten Muster-Plakate in Deutsch und Englisch (erstellt vom Museumsbund Österreich in Zusammenarbeit mit ARTEX Museum Services) wurden um die nötigen Hinweise ergänzt und können HIER heruntergeladen werden.


UPDATE: Schrittweise Lockerungen im Februar (Stand: 07.02.2022)

Durch die aktuelle Novelle der 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung ergeben sich auch für den Museumsbereich erste Lockerungen:

  • Veranstaltungen dürfen bis 24 Uhr stattfinden (analog zur erweiterten Sperrstunde in der Gastronomie)
  • Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze, drinnen oder draußen, dürfen mit bis zu 50 Teilnehmer*innen und ohne Anzeige abgehalten werden
  • Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen dürfen mit bis 2.000 Teilnehmer*innen und nach Genehmigung stattfinden, ein 2G-Nachweis reicht als Zugangsvoraussetzung

Für den 12. Februar sind weitere Lockerungsschritte angekündigt, die 2G-Regel beim regulären Museumsbesuch und damit die Kontrollpflicht beim Einlass soll entfallen. 

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wurde eine angepasste Version des Empfehlungskataloges (Museumsbund Österreich - ARGE Bundesländerplattform) erstellt, Version 40 (27. Dezember 2021) wird somit abgelöst durch:

COVID-19-SCHUTZMASSNAHMEN FÜR MUSEEN (Version 41 05. Februar 2022) PDF


UPDATE: FFP2-Maskenpflicht ausgeweitet (Stand: 11.01.2022)

Seit Montag, 11. Jänner 2022 ist die FFP2-Maske grundsätzlich überall dort zu tragen, wo ein Mindestabstand von zwei Metern zu haushaltsfremden Personen nicht eingehalten werden kann, dies gilt auch im Freien. Entsprechend der neuen gesetzlichen Vorgaben wurde die Anleitung für Veranstalter und Funktionäre - herausgegeben vom Forum Salzburger Volkskultur - überarbeitet, Version 17 wird somit abgelöst durch:

COVID-19-Maßnahmen und Empfehlungen für Veranstaltungen (Version 18) PDF


Wichtige Information für vereinsgeführte Museen: Um die Handlungsfähigkeit von Vereinen zu wahren, wird die Verlängerung der Funktionsperiode und das Aufschieben von ausständigen Wahlen bis 30. Juni 2022 ermöglicht. Eine entsprechende Meldung ist im Bedarfsfall digital bei der zuständigen Vereinsbehörde einzureichen. Alle weiteren Informationen hierzu finden Sie in einem kurzen Infoschreiben zusammengefasst, die benötigte Vorlage zur Anzeige finden Sie im Folgenden: 


ANKÜNDIGUNG (Stand: 23. Dezember 2021):

Laut Regierungsankündigung sind ab dem 27. Dezember 2021 neuerliche COVID-19-Maßnahmenverschärfungen geplant, aufgrund der aktuellen Weihnachtsschließzeit des Landesverbandsbüros bitten wir Sie darum, aktuelle Informationen über folgende Webseiten zu beziehen:


UPDATE: Keine Registrierungspflicht für den regulären Museumsbesuch (Stand: 20. Dezember 2021)

Die COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung wurde am 16. Dezember 2021 novelliert und die Pflicht zur Kontaktdatenerhebung beim regulären Museumsbesuch damit aufgehoben! Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wurde eine angepasste Version des Empfehlungskataloges (Museumsbund Österreich - ARGE Bundesländerplattform) erstellt, Version 38 (13. Dezember 2021) wird somit abgelöst durch:

COVID-19-SCHUTZMASSNAHMEN FÜR MUSEEN (Version 39 17. Dezember 2021) PDF

Ebenfalls angepasst und aktualisiert wurde die Anleitung für Veranstalter und Funktionäre, herausgegeben vom Forum Salzburger Volkskultur. Version 16 wird abgelöst durch:

COVID-19-Maßnahmen und Empfehlungen für Veranstaltungen (Version 17, 12. Dezember 2021) PDF


UPDATE: Lockdown-Ende für Personen mit gültigem 2G-Nachweis | Salzburgs Museen dürfen wieder öffnen (Stand: 13. Dezember 2021)

Museen dürfen - mit Ausnahme in Oberösterreich - ab dem 12. Dezember 2021 wieder für Besucherinnen und Besucher geöffnet werden, Führungen & Vermittlungsprogramme sind ebenfalls erlaubt, folgende Schutzmaßnahmen sind einzuhalten: 

  • Museumsbesucher*innen ab 12 Jahren benötigen einen 2G-Nachweis - die Kontrolle der Nachweise wird gleichzeitig mit dem Ticketverkauf empfohlen
  • Besucher*innenregistrierung (Vorname, Familienname, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) derzeit auch für den regulären Museumsbesuch verpflichtend; beispielsweise über myTap.at kostenlos möglich (HIER gelangen sie zu einer Kurzanleitung)
  • FFP2-Maskenpflicht 
  • Mitarbeiter*innen müssen einen gültigen 3G-Nachweis erbringen
  • Veranstaltungen, Zusammenkünfte und Vermittlungsprogramme sind im geschlossenen Raum mit bis zu 25 Personen (pro Gruppe) möglich
  • COVID-19-Beauftragter und -Präventionskonzept sind für den regulären Museumsbetrieb weiterhin notwendig
  • Museumsgastronomie darf erst am 17. Dezember öffnen

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wurde eine angepasste Version des Empfehlungskataloges (Museumsbund Österreich - ARGE Bundesländerplattform) erstellt, Version 37 (11. Dezember 2021) wird somit abgelöst durch:

COVID-19-SCHUTZMASSNAHMEN FÜR MUSEEN (Version 38 13. Dezember 2021) PDF

Die bereits bekannten Muster-Plakate in Deutsch und Englisch (erstellt vom Museumsbund Österreich in Zusammenarbeit mit ARTEX Museum Services) wurden um die nötigen Hinweise ergänzt und können HIER heruntergeladen werden.


UPDATE: Bundesweiter Lockdown - MUSEEN ab 22. November 2021 GESCHLOSSEN (Stand: 22. November 2021)


UPDATE: Lockdown für Ungeimpfte und weitere Maßnahmenverschärfungen (Stand: 15. November 2021)

Am 15. November 2021 ist die 5.COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten und damit ein Lockdown für ungeimpfte Personen. Diese Verordnung gilt bis einschließlich 24. November 2021. Zusätzlich gilt für das Bundesland Salzburg die 2. Salzburger COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung.

    Generell gilt für die Museen im Bundesland Salzburg:

  • FFP2-Maskenpflicht für Besucher*innen und Mitarbeiter*innen
  • Besucher*innen müssen einen gültigen 2G-Nachweis mitführen - die Kontrolle der Nachweise wird gleichzeitig mit dem Ticketverkauf empfohlen
  • Mitarbeiter*innen müssen einen gültigen 3G-Nachweis erbringen
  • 2G-Kontrolle und Teilnehmer*innen-Registrierung bei Veranstaltungen über 25 Personen, Meldepflicht ab 51 Personen
  • Speisen und Getränke dürfen nur im Sitzen an Verabreichungsplätzen konsumiert werden
  • Ausnahmen für Kinder bis zum 12. Lebensjahr laut Maßnahmenkatalog beachten

Eine übersichtliche Darstellung der geltenden Maßnahmen und Regeln im Bundesland Salzburg findet sich auf der Webseite des Amtes der Salzburger Landesregierung, die Meldung (Anzeige) von Veranstaltungen und Zusammenkünften ab 51 Personen ist weiterhin ONLINE durchzuführen.

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wurde eine angepasste Version des Empfehlungskataloges (Museumsbund Österreich - ARGE Bundesländerplattform) erstellt, Version 33 (07. November 2021) wird somit abgelöst durch:

COVID-19-SCHUTZMASSNAHMEN FÜR MUSEEN (Version 34, 15. November 2021) PDF

Ebenfalls angepasst und aktualisiert wurde die Anleitung für Veranstalter und Funktionäre, herausgegeben vom Forum Salzburger Volkskultur. Version 15 wird abgelöst durch:

COVID-19-Maßnahmen und Empfehlungen für Veranstaltungen (Version 16, 15. November 2021) PDF


UPDATE: COVID-19-Schutzmaßnahmen (Stand: 08. November 2021)

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wurde eine angepasste Version des Empfehlungskataloges (Museumsbund Österreich - ARGE Bundesländerplattform) erstellt, Version 32 (28. Oktober 2021) wird somit abgelöst durch:

COVID-19-SCHUTZMASSNAHMEN FÜR MUSEEN (Version 33, 07. November 2021) PDF

Die bereits bekannten Muster-Plakate in Deutsch und Englisch (erstellt vom Museumsbund Österreich in Zusammenarbeit mit ARTEX Museum Services) wurden um die nötigen Hinweise ergänzt und können HIER heruntergeladen werden.


UPDATE: COVID-19-Schutzmaßnahmen ab 1. November 2021 (Stand: 02. November 2021)

Ab 1. November 2021 ist am Arbeitsplatz ein 3G-Nachweis zu erbringen. Bis einschließlich 14. November gilt eine Übergangsfrist, wonach für Mitarbeitende ohne 3G-Nachweis FFP2-Maskenpflicht besteht. Für den regulären Museumsbesuch gelten im Bundesland Salzburg verschärfte Schutzbestimmungen, Besucher*innen sind zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet.

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wurde eine angepasste Version des Empfehlungskataloges (Museumsbund Österreich - ARGE Bundesländerplattform) erstellt, Version 31 (14. September 2021) wird somit abgelöst durch:


UPDATE: Verschärfungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen (Stand: 15. September 2021)

Am 15. September 2021 tritt eine Novellierung der COVID-19-Maßnahmenverordnung in Kraft, welche auch wieder Auswirkungen für den Museumsbereich mit sich bringt. Die Corona-Regelungen der Regierung werden ab sofort von der Anzahl der belegten COVID-19 Betten auf den Intensivstationen bestimmt, grundsätzlich gilt die vorliegende Verordnung bis zum 31. Oktober, die Regelungen für Zusammenkünfte (=Veranstaltungen) allerdings nur bis 13. Oktober.

   Die wichtigsten Neuerungen für Salzburger Museen kurz zusammengefasst:

  • Der reguläre (ungeführte) Museumsbesuch ist für Geimpfte und Genesene (2G-Nachweis) ohne FFP2-Maske möglich, Abstandsregelungen und qm-Begrenzungen gibt es aktuell nicht
  • Besucher*innen ohne 2G-Nachweis müssen eine FFP2-Maske tragen (Ausnahmen für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr). Eine allgemeine Prüfung der Nachweise ist nicht vorgeschrieben, stichprobenartige Kontrollen und geeignete Hinweise im Museum sind ausreichend
  • Mitarbeitende müssen keine FFP2-Maske tragen, wenn ein 3G-Nachweis erbracht wird (Gültigkeit der Antigentests wurde auf 24 Stunden reduziert)
  • Veranstaltungen, Führungen und Workshops (=Zusammenkünfte) sind erst ab 101 Teilnehmer*innen anzeigepflichtig (Frist: eine Woche zuvor) - HIER ONLINE möglich!
  • Unter 25 Personen muss kein 3G-Nachweis erbracht werden, dann gilt allerdings FFP2-Maskenpflicht
  • Bei 25 bis 100 Personen sind Zusammenkünfte 3G-pflichtig, die Registrierung der Personen ist empfohlen
  • Über 100 Personen gilt die Registrierungspflicht und der 3G-Nachweis uneingeschränkt, ein eigenes Präventionskonzept muss erstellt werden
  • Über 500 Personen sind bewilligungspflichtig (Frist: mind. zwei Wochen zuvor) - HIER ONLINE möglich!

Jedes Museum hat die Möglichkeit, im Sinne des Hausrechts und zur Vereinfachung strengere COVID-19-Regeln einführen und beispielsweise eine generelle FFP2-Maskenpflicht für alle Besucher*innen auszusprechen!

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wurde eine angepasste Version des Empfehlungskataloges (Museumsbund Österreich - ARGE Bundesländerplattform) erstellt, Version 30 (22. Juli 2021) wird somit abgelöst durch:

Die bereits bekannten Muster-Plakate in Deutsch und Englisch (erstellt vom Museumsbund Österreich in Zusammenarbeit mit ARTEX Museum Services) wurden um die nötigen Hinweise zur teilweisen FFP2-Maskenpflicht ergänzt und können HIER heruntergeladen werden.


UPDATE: Öffnungsschritte ab 22. Juli 2021 (Stand: 10. August 2021)

Die Novellierung der 2. COVID-19-Öffnungsverordnung ermöglicht ab 22. Juli 2021 auch im Museumsbereich weitere Lockerungsschritte.

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wurde eine angepasste Version des Empfehlungskataloges (Museumsbund Österreich - ARGE Bundesländerplattform) erstellt, Version 29 (04. Juli 2021) wird somit abgelöst durch:


UPDATE: Lockerungen ab 1. Juli 2021 (Stand: 30. Juni 2021 | Ergänzt: 06. Juli 2021)

Durch die 2. COVID-19-Öffnungsverordnung, die mit 1. Juli 2021 in Kraft tritt, sind neue Lockerungen möglich; für den 22. Juli 2021 sind weitere Lockerungsschritte angekündigt.

    Die wichtigsten Neuerungen ab Donnerstag, 1. Juli 2021 kurz zusammengefasst:

  • Die qm-Beschränkung und die Abstandsregelung entfallen, Museen müssen weiterhin ein Präventionskonzept erstellen und einen COVID-19-Beauftragten ernennen
  • Der reguläre (ungeführte) Museumsbesuch ist weiterhin ohne 3G-Nachweis möglich, für den Individualbesuch ist ein Mund-Nasen-Schutz ausreichend, die FFP2-Maskenpflicht entfällt
  • Veranstaltungen, Führungen und Workshops sind erst ab 101 Teilnehmer*innen anzeigepflichtig (Frist: eine Woche zuvor) - HIER ONLINE möglich!
  • Unter 100 Personen gilt die Registrierungspflicht und in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht (MNS) - außer von allen Teilnehmer*innen einer geschlossenen Gruppe wird ein 3G-Nachweis erbracht
  • Über 100 Personen gilt die Registrierungspflicht und der 3G-Nachweis uneingeschränkt, ein eigenes Präventionskonzept muss erstellt werden
  • Veranstaltungen ab 501 Teilnehmer*innen benötigen eine Bewilligung (Frist: mind. zwei Wochen zuvor) - HIER ONLINE möglich!

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wurde eine angepasste Version des Empfehlungskataloges (Museumsbund Österreich - ARGE Bundesländerplattform) erstellt, Version 28 (29. Juni 2021) wird somit abgelöst durch:

Ebenfalls angepasst und aktualisiert wurde die Anleitung für Veranstalter und Funktionäre, herausgegeben vom Forum Salzburger Volkskultur. Version 13 (15. Juni 2021) wird abgelöst durch:


UPDATE: Lockerungen ab 10. Juni 2021 (Stand: 10. Juni 2021 | Ergänzt: 14. Juni 2021)

    Die wichtigsten Lockerungen ab Donnerstag, 10. Juni 2021 im Überblick:

  • Die maximale Besucher*innenzahl ist auf eine Person pro 10qm zu begrenzen
  • Der Mindestabstand von einem Meter gegenüber Personen, die nicht im selben Haushalt leben, ist einzuhalten
  • Veranstaltungen, Führungen und Workshops sind ab 17 Teilnehmer*innen anzeigepflichtig (Frist: eine Woche zuvor)  - HIER ONLINE möglich!
  • Veranstaltungen ab 51 Teilnehmer*innen benötigen eine Bewilligung (Frist: drei Wochen zuvor) - HIER ONLINE beantragen!
  • Veranstaltungsorte mit fixen Sitzplätzen dürfen max. zu 75 % ausgelastet sein

Aktuelle Informationen zu den aktuellen Lockerungen liefert die Webseite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, die jeweilige Verordnung sowie die rechtliche Begründung zum Gesetzestext finden Sie ebenfalls auf der Webpräsenz des Ministeriums. Für den 1. Juli 2021 sind weitere Öffnungsschritte (u.a. Wegfallen der qm-Beschränkung, Anzeigepflicht ab 100 Personen) angekündigt.

Die bereits bekannten Muster-Plakate (erstellt vom Museumsbund Österreich in Zusammenarbeit mit ARTEX Museum Services) wurden um die nötigen Hinweise ergänzt und können HIER heruntergeladen werden.

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wurde eine angepasste Version des Empfehlungskataloges (Museumsbund Österreich - ARGE Bundesländerplattform) erstellt, Version 26 (03. Juni 2021) wird somit abgelöst durch:

Basierend auf der COVID-19-Öffnungsverordnung vom 2. Juli 2021 wurde die Anleitung für Veranstalter und Funktionäre, herausgegeben vom Forum Salzburger Volkskultur, überarbeitet. Version 11 (12. Mai 2021) wird abgelöst durch:


UPDATE: COVID-19-Öffnungsverordnung | Öffnungsschritte ab 19. Mai 2021 (Stand: 12. Mai 2021 | Ergänzt: 18. Mai 2021)

Durch die COVID-19-Öffnungsverordnung, die am 19. Mai 2021 in Kraft tritt, sind weitgehende Öffnungsschritte möglich. Veranstaltungen und Führungen werden wieder unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen möglich sein. Die neue Verordnung gilt bis zum 30. Juni 2021. Durch die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen ergeben sich auch im Museumsbereich zahlreiche Änderungen.

Für die Öffnung des Museums und den regulären Betrieb (Besucher*innen bewegen sich selbstständig durch das Museum) gelten die Bestimmungen des Handels:

  • Der Nachweis eines negativen Tests ist für den Museumsbesuch nicht notwendig, die Kontaktdaten der Besucher*innen müssen nicht erhoben werden
  • Die maximale Besucher*innenzahl ist auf eine Person pro 20qm zu begrenzen
  • Ein Mindestabstand von zwei Metern gegenüber Personen, die nicht im selben Haushalt leben, ist einzuhalten
  • Ein COVID-19-Präventionskonzept muss vorliegen und ein geeigneter COVID-19-Beauftragter ernannt werden
  • Eine FFP2-Maske ist zu tragen (Kinder unter 14 Jahren - enganliegender MNS ausreichend | Kinder unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen)

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wurde eine angepasste Version des Empfehlungskataloges (Museumsbund Österreich - ARGE Bundesländerplattform) erstellt, Version 24 (12. Mai 2021) wird somit abgelöst durch:

Ebenfalls angepasst und aktualisiert wurde die Anleitung für Veranstalter und Funktionäre, herausgegeben vom Forum Salzburger Volkskultur. Version 10 (12. März 2021) wird abgelöst durch:

All jene Museen, die am Salzburger Museumswochenende 2021 teilnehmen, werden gesondert informiert. Bei Bedarf können die geplanten Sonderprogramme für den 29. und 30. Mai gerne individuell besprochen werden!


UPDATE: Außerschulische Bildungsarbeit im Museum | Präventionskonzept gefordert (Stand: 18. März 2021, ergänzt: 07. April 2021)

Durch die Novellierung der 4.COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung bleiben Veranstaltungen und Museumsführungen weiterhin grundsätzlich verboten, jedoch besteht nun die Möglichkeit, Vermittlungsprogramme im Rahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit anzubieten. Vermittlungsprogramme (keine bloßen Führungen!) dürfen für max. 10 Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr angeboten werden, diese können aus unterschiedlichen Haushalten stammen oder im Verband kommen. Die Registrierung aller Teilnehmer*innen wird dabei empfohlen. Bei der Durchführung in geschlossenen Räumen muss ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Die genauen Vorgaben werden unter § 14 aufgelistet. Vom Bundeskanzleramt (Sektion Familie und Jugend) wurde ein Leitfaden für außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit (PDF) herausgegeben, der auch Tipps zum Erstellen eines COVID-19-Präventionskonzepts sowie eine Mustervorlage gemäß § 14 (4) enthält.

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wurde eine angepasste Version des Empfehlungskataloges (Museumsbund Österreich - ARGE Bundesländerplattform) erstellt, Version 16 (08. Februar 2021) wird somit abgelöst durch:

    COVID-19-SCHUTZMASSNAHMEN FÜR MUSEEN (Version 17, 17. März 2021) PDF
    COVID-19-SCHUTZMASSNAHMEN FÜR MUSEEN (Version 17, 17. März 2021) word

Ebenfalls angepasst und aktualisiert wurde die Anleitung für Veranstalter und Funktionäre, herausgegeben vom Forum Salzburger Volkskultur. Version 9 (16. Dezember 2020) wird abgelöst durch:


UPDATE: Museen dürfen wieder öffnen | Präventionskonzept gefordert
(Stand: 08. Februar 2021)

Die 4.COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung wurde am 5. Februar 2021 ausgegeben und schreibt die Regeln für die Wiedereröffnung der Museen mit 8. Februar 2021 fest. Neben der Einhaltung der bereits angeführten Schutzmaßnahmen ist für die Eröffnung der Museen ein COVID-19-Präventionskonzept erforderlich.

    Folgende Punkte müssen im COVID-19-Präventionskonzept bedacht werden:

  • spezifische Hygienevorgaben,
  • Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion,
  • Risikoanalyse,
  • Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen,
  • Entzerrungsmaßnahmen und Regelungen zur Steuerung des Teilnehmeraufkommens,
  • Vorgaben zur Schulung der Teilnehmer in Bezug auf Hygienemaßnahmen.

    EMPFEHLUNGEN UND SCHUTZMASSNAHMEN FÜR MUSEEN

Bei der Erstellung eines COVID-19-Präventionskonzepts können Sie sich an der Mustervorlage des ÖRK orientieren, bitte beachten Sie hierbei allerdings, dass in dieser Vorlage auf die Rechtslage im Sommer 2020 Bezug genommen wird! Falls die Registrierung der Besucherinnen und Besucher im Museum angedacht ist, hilft Ihnen die kostenlose Anwendung myTap weiter.

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wurde eine angepasste Version des Empfehlungskataloges (Museumsbund Österreich - ARGE Bundesländerplattform) erstellt, Version 15 (02. Februar 2021) wird somit abgelöst durch:

    COVID-19-SCHUTZMASSNAHMEN FÜR MUSEEN (Version 16, 08. Februar 2021) PDF
    COVID-19-SCHUTZMASSNAHMEN FÜR MUSEEN (Version 16, 08. Februar 2021) word

    COVID-19-SONDERFÖRDERUNGEN FÜR REGIONALMUSEEN

Das Land Salzburg setzt die 2020 einführten COVID-19-Sonderfördermaßnahmen zur Unterstützung der Regionalmuseen fort. Alle drei Förderschienen (Personalförderung, Schutzmaßnahmen und Digitalisierungsprojekte) können auch 2021 beantragt werden. Alle weiteren Informationen finden Sie HIER


UPDATE: Museen dürfen wieder öffnen
(Stand: 03. Februar 2021)

Museen dürfen ab Montag, 08. Februar 2021 wieder für Besucherinnen und Besucher geöffnet werden. Die entsprechende Verordnung ist derzeit noch ausständig. Gesichert ist die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske - sowohl für Besucherinnen und Besucher als auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das Einhalten des Sicherheitsabstandes von mindestens zwei Metern gegenüber Personen, die nicht im selben Haushalt leben sowie die Begrenzung der Personenzahl auf eine pro 20 m2. Führungen sind weiterhin nicht möglich.

Entsprechend der angekündigten Vorgaben wurde eine angepasste Version des Empfehlungskataloges (Museumsbund Österreich - ARGE Bundesländerplattform) erstellt, Version 14 (16. Dezember 2020) wird somit abgelöst durch:

    COVID-19-SCHUTZMASSNAHMEN FÜR MUSEEN (Version 15, 02. Februar 2021) PDF
    COVID-19-SCHUTZMASSNAHMEN FÜR MUSEEN (Version 15, 02. Februar 2021) word

Die bereits bekannten Muster-Plakate (erstellt vom Museumsbund Österreich in Zusammenarbeit mit ARTEX Museum Services) wurden um die nötigen Hinweise ergänzt und können HIER heruntergeladen werden.


UPDATE: Lockdown verlängert | Museen geschlossen
(Stand: 19. Jänner 2021)

Entsprechend der angekündigten Maßnahmen der Bundesregierung wird der aktuelle Lockdown verlängert, weitere Maßnahmenverschärfungen treten mit 25. Jänner 2021 in Kraft. Eine übersichtliche Auflistung der wichtigsten Änderungen (FFP2-Maskenpflicht und Erweiterung des Mindestabstandes) liefert die Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Eine Öffnung der Museen wurde für 8. Februar 2021 in Aussicht gestellt, die genauen Bedingungen sind noch nicht bekannt.


UPDATE: Museen ab 26. Dezember 2020 geschlossen
(Stand: 21. Dezember 2020)

Die angekündigte 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (derzeit nur als Entwurf verfügbar) sieht ab 26. Dezember 2020 wieder einen "harten Lockdown" vor. Museen und Sammlungen müssen daher ab Samstag, 26. Dezember 2020, bis voraussichtlich 17. Jänner 2021 geschlossen bleiben. Weitere Informationen sowie die rechtsgültige Verordnung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.


UPDATE: 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung
(Stand: 17. Dezember 2020)

Entsprechend der 3.COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung - ausgegeben am 16.12.2020 - sind  Museen ab Dienstag, 22. Dezember 2020 verpflichtet, ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen. Das Präventionskonzept muss nur auf Nachfragen vorgelegt werden und ist nicht an eine Behörde zu übermitteln, die Bestellung eines COVID-19-Beauftragten ist nicht notwendig.

Folgende Punkte müssen im COVID-19-Präventionskonzept enthalten sein:

  • spezifische Hygienevorgaben,
  • Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion,
  • Risikoanalyse,
  • Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen,
  • Regelungen betreffend die Verabreichung von Speisen und Getränken,
  • Regelungen zur Steuerung der Kundenströme und Regulierung der Anzahl der Kunden,
  • Entzerrungsmaßnahmen, wie Absperrungen und Bodenmarkierungen,
  • Vorgaben zur Schulung der Händler und Betreiber von Gastgewerben in Bezug auf Hygienemaßnahmen,
  • Regelungen zur Verhinderung veranstaltungsähnlicher Zusammenkünfte.

    EMPFEHLUNGEN UND SCHUTZMASSNAHMEN FÜR MUSEEN

Bei der Erstellung eines COVID-19-Präventionskonzepts können Sie sich an der Mustervorlage des ÖRK orientieren, bitte beachten Sie hierbei allerdings, dass in dieser Vorlage auf die Rechtslage im Sommer 2020 Bezug genommen wird! Falls die Registrierung der Besucherinnen und Besucher im Museum angedacht ist, hilft Ihnen die kostenlose Anwendung myTap weiter.

Entsprechend der neuen gesetzlichen Vorgaben wurde eine angepasste Version des Empfehlungskataloges (Museumsbund Österreich - ARGE Bundesländerplattform) erstellt, Version 13 (02. Dezember 2020) wird somit abgelöst durch:



UPDATE: 2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung
(Stand: 07. Dezember 2020)

Das Landesverbandsbüro im Haus der Volkskulturen bleibt weiterhin für den Parteienverkehr geschlossen!

Entsprechend der 2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung - ausgegeben am 04.12.2020 - dürfen alle Museen ab Montag, 07. Dezember 2020, für Besucherinnen und Besucher geöffnet werden. Damit verbunden ist allerdings die Einhaltung der formulierten Schutzmaßnahmen und Regeln:

  • Veranstaltungen und Führungen sind bis einschließlich 6. Jänner nicht erlaubt
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Personenkontakt sowie Besucherinnen und Besucher sind immer zum Tragen eines eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz (MNS) verpflichtet
  • Museumscafés müssen geschlossen bleiben
  • Museumsshops können geöffnet werden
  • Die Besuchszahl ist auf 1 Person pro 10 m2 zu begrenzen

    EMPFEHLUNGEN UND SCHUTZMASSNAHMEN FÜR MUSEEN

Entsprechend der neuen gesetzlichen Vorgaben wurde eine angepasste Version des Empfehlungskataloges (Museumsbund Österreich - ARGE Bundesländerplattform) erstellt, Version 12 (22. Oktober 2020) wird somit abgelöst durch:

Die Plakate (erstellt vom Museumsbund Österreich in Zusammenarbeit mit ARTEX Museum Services) mit dem Hinweis auf den verpflichtenden Mund-Nasen-Schutz können wieder verwendet und ausgehängt werden. Über den Dropbox-Link stehen noch weitere Varianten und Formate zum Download bereit.


UPDATE: COVID-19 Notmaßnahmenverordnung
(Stand: 19. November 2020)

Auf Grund der aktuellen COVID-19 Situation ist das Haus der Volkskulturen vorerst bis zum 07. Dezember 2020 für den Parteienverkehr geschlossen!

Durch die neue COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, welche die bisher geltende COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ersetzt,  werden die bestehenden Einschränkungen weiter verschärft. Die Verordnung tritt am 17. November in Kraft und gilt vorerst bis einschließlich 06. Dezember 2020. Die formulierten Ausgangsbeschränkungen müssen alle zehn Tage durch den Hauptausschuss des Nationalrates verlängert werden.

    COVID-19 BUNDESHILFEN

Das Fact-Sheet „Corona Unterstützungsinstrumente Bund“ des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport listet aktuelle und anstehende Bundesmaßnahmen zur finanziellen Überbrückung und Bewältigung der COVID-19-bedingten Folgen im Kunst und Kulturbereich auf.

    EMPFEHLUNGEN UND SCHUTZMASSNAHMEN

Eine übersichtliche Darstellung der geltenden Maßnahmen liefert die grafische Aufarbeitung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wurde vom Forum Salzburger Volkskultur eine angepasste Version der Anleitung für Veranstalter und Funktionäre herausgegeben:


UPDATE: Museen vorübergehend geschlossen
(Stand: 03. November 2020)

Entsprechend der aktuellen COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist ab Dienstag, 03. November 2020 das Betreten von Freizeiteinrichtungen - laut Verordnungsdefinition fallen darunter auch Museen und Museumsbahnen -  zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen dieser Einrichtungen untersagt. Bibliotheken und Archive sind davon ausgenommen (§5 Abs.4). Zudem sind alle Kunst- und Kulturveranstaltungen (ausgenommen sind Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen) verboten. Die Einschränkungen gelten vorerst bis zum 30. November 2020.

    EMPFEHLUNGEN UND SCHUTZMASSNAHMEN

Eine Übersicht der aktuellen Maßnahmen liefert Ihnen die Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wurde vom Forum Salzburger Volkskultur eine angepasste Version der Anleitung für Veranstalter und Funktionäre herausgegeben:


UPDATE: Bundesweite & regionale Maßnahmen
(Stand: 27. Oktober 2020)

Aufgrund der fortschreitenden Virusausbreitung hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, österreichweite Maßnahmen (unabhängig von der „Ampelfarbe“) umzusetzen. Die entsprechende gesetzliche Grundlage wurde durch die neuerliche Änderungen der COVID-19-Maßnahmenverordnung (3. COVID-19-MV-Novelle) geschaffen, welche seit 25. Oktober in Kraft ist:

Veranstaltungen und Führungen ohne zugewiesenen Sitzplätze sind im geschlossenen Raum mit bis zu sechs Personen möglich, im Freien dürfen es zwölf Personen sein.Schulklassen sind von dieser Personenobergrenze ausgenommen und dürfen gemeinsam geführt werden. Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen ist ab sieben Personen indoor bzw. 13 Personen outdoor ein Präventionskonzept sowie die Anmeldung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (=Gesundheitsbehörde) nötig. Nach einer zweiwöchigen Übergangsfrist ist das Tragen von Gesichtsschildern/-visieren nicht mehr ausreichend, der Mund-Nasen-Schutz muss ab 07. November 2020 enganliegend sein (nachzulesen in der 4. COVID-19-MV-Novelle).

    ZUSÄTZLICHE EINSCHRÄNKUNGEN IM BUNDESLAND SALZBURG

Darüber hinaus können regional weiterführende Einschränkungen und Maßnahmen getroffen werden, die über die definierten bundesweiten Maßnahmen hinausgehen. Entsprechend der Verordnung des Landeshauptmannes (ausgegeben am 23. Oktober), welche die Verordnung vom 16. Oktober ergänzt und präzisiert, gelten für das Bundesland Salzburg weitere Beschränkungen. Für die Bezirke in der Ampelfarbe Rot (politische Verwaltungseinheiten: Hallein, Salzburg Umgebung, Sankt Johann im Pongau und Zell am See) gilt ein komplettes Veranstaltungsverbot. Die Verordnung gilt vorerst bis zum 15. November 2020.

Eine übersichtliche Darstellung der abweichenden Maßnahmen pro Bundesland liefert Ihnen die Homepage www.corona-ampel.gv.at (Direktlink zum Bundesland Salzburg beigefügt!)

    EMPFEHLUNGEN UND SCHUTZMASSNAHMEN FÜR MUSEEN

Entsprechend der neuen Vorgaben wurde eine angepasste Version des Empfehlungskataloges (Museumsbund Österreich - ARGE Bundesländerplattform) erstellt, Version 11 (16. Oktober 2020) wird somit abgelöst durch:


UPDATE: Verschärfte Corona-Maßnahmen im gesamten Bundesland Salzburg
(Stand: 19. Oktober 2020)

Angesichts der steigenden Infektionszahlen setzt das Land Salzburg auf weitgehenden Maßnahmenverschärfungen zur Eindämmung der COVID-19-Ausbreitung. In der Pressekonferenz am 15. Oktober 2020 verkündete Landeshauptmann Wilfred Haslauer ein umfassendes Veranstaltungsverbot für das gesamte Bundesland. Über die Tennengauer Gemeinde Kuchl wird eine allgemeine Quarantäne verhängt. Die Maßnahmen gelten seit Samstag, 17. Oktober, 00.00 Uhr, bis vorerst Sonntag, 01. November, 24.00 Uhr.  Die entsprechende Verordnung des Landeshauptmannes finden Sie HIER

WELCHE ÄNDERUNGEN ERGEBEN SICH FÜR DEN MUSEUMSBETRIEB:

  • Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze sind verboten (indoor & outdoor) - davon betroffen sind auch alle Museumsführungen!
  • Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Plätzen dürfen keine Speisen oder Getränke angeboten werden.
  • Ein Besuch in Gastronomiebetrieben ist nur mit einer Registrierung möglich, die Sperrstunde um 22 Uhr bleibt aufrecht, ausgenommen sind Gäste in Beherbergungsbetrieben.
  • Für alle Gemeinden des politischen Bezirks Hallein (=Tennengau) gilt ein Veranstaltungsverbot.

Einen aktuellen Überblick zur Lage in der Region liefert Ihnen die offizielle Homepage des Amts der Salzburger Landesregierung. Eine Zusammenfassung der zusätzlichen Maßnahmen für das Bundesland Salzburg finden Sie HIER.

Entsprechend der neuen Vorgaben wurde eine angepasste Version des Empfehlungskataloges (Museumsbund Österreich - ARGE Bundesländerplattform) erstellt, Version 10 (19. September 2020) wird somit abgelöst durch:


UPDATE: Zusätzliche Maßnahmen im Bezirk Tennengau
(Stand: 13. Oktober 2020)

Aufgrund der stark steigenden Covid-19-Infektionszahlen einiger Tennengauer Gemeinden wurde ein generelles Veranstaltungsverbot für den gesamten Bezirk beschlossen. Die einschränkenden Maßnahmen - geregelt durch die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Hallein  - sind am 13. Oktober in Kraft getreten und vorerst bis zum 26. Oktober 2020 gültig.

Aus den aktuellen Verschärfungen ergeben sich auch erhebliche Einschränkungen für den täglichen Museumsbetrieb. Wir bitten darum, diese zusätzlichen Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Viruserkrankung mitzutragen und von Museumsführungen (= Veranstaltungen) im Raum Tennengau abzusehen.


UPDATE: Änderung der COVID-19 Lockerungsverordnung
(Stand: 21. September 2020)

Mit Montag, 21.09.2020, ist eine neue Änderung der COVID-19-Lockerungsverordnung (11.COVID-19-LV-Novelle) in Kraft getreten. Die höchstzulässige Personenzahl bei Führungen und Veranstaltungen wurde deutlich reduziert. Bei Veranstaltungen ohne gekennzeichnete Sitzplätze, die im geschlossenen Raum stattfinden (= Museumsführung), sind nur noch zehn Teilnehmer/innen erlaubt. Selbiges gilt auch für Schulklassen und Museumsführungen mit Schulkindern. Das allgemeine und selbstständige Betreten der Museen ist allerdings  weiterhin ohne Personenzahlbeschränkung möglich. Sowohl die Erstellung eines COVID-19-Präventionskonzepts als auch die Ernennung eines COVID-19-Beauftragten sind bei Veranstaltungen im geschlossenen Raum ab 50 Personen und im Freien ab 100 Personen notwendig. Veranstaltungen über 250 Personen benötigen außerdem eine Bewilligung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.

Entsprechend der Novelle wurde eine angepasste Version des Empfehlungskataloges (Museumsbund Österreich - ARGE Bundesländerplattform) erstellt, Version 9 (13. September 2020) wird somit abgelöst durch:

Ebenfalls angepasst und aktualisiert wurde die Anleitung für Veranstalter und Funktionäre, herausgegeben vom Forum Salzburger Volkskultur:


UPDATE: Änderung der COVID-19 Lockerungsverordnung
(Stand: 16. September 2020)

Am Samstag, 12. September, wurde eine neue Änderung der COVID-19-Lockerungsverordnung ausgegeben, welche mit Montag, 14. September, in Kraft getreten ist. Die Regelungen der Corona-Ampel sind damit vorerst überholt. Entsprechend der 10. COVID-19-LV-Novelle sind Museumsbesucher/innen sowie Mitarbeiter/innen mit Kontakt zu den Besucher/innen zum Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung verpflichtet. Bei Veranstaltungen und Führungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze sind nun in geschlossenen Räumen maximal 50 Personen und im Freien 100 Personen möglich. Wenn gekennzeichnete und zugewiesene Sitzplätze vorhanden sind, dürfen es im geschlossenen Raum maximal 1.500 Personen und im Freien 3.000 Personen werden.

Entsprechend der neuen Gesetzeslage wurde eine angepasste Version des Empfehlungskataloges (Museumsbund Österreich - ARGE Bundesländerplattform) erstellt, Version 8 (04. September 2020) wird somit abgelöst durch:

Ebenfalls angepasst und aktualisiert wurden die Anleitung für Veranstalter und Funktionäre, herausgegeben vom Forum Salzburger Volkskultur:

Die Plakate (erstellt vom Museumsbund Österreich in Zusammenarbeit mit ARTEX Museum Services) mit dem Hinweis auf den verpflichtenden Mund-Nasen-Schutz können wieder verwendet und ausgehängt werden. Über den Dropbox-Link stehen noch weitere Varianten und Formate zum Download bereit.


UPDATE: "Corona-Ampel" Museumsbetrieb und Veranstaltungsplanung
(Stand: 07. September 2020)

In unserem Bereich wirkt sich die vieldiskutierte und seit 04. September 2020 eingeführte "Corona-Ampel" hauptsächlich auf Veranstaltungen und Führungen aus. Bei Ampelfarbe Orange dürfen Führungen mit bis zu 25 Personen stattfinden, bei Rot sind alle Veranstaltungen (auch Führungen) untersagt. Generell wird für Museumsbesucher/innen ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz ab Ampelfarbe Orange empfohlen, wechselt der Status auf Rot, ist das Tragen eines MNS verpflichtend. Der aktuelle Ampelstatus für den jeweiligen Bezirk kann über die Homepage www.corona-ampel.gv.at eingesehen werden, eine Aktualisierung der Einschätzung erfolgt wöchentlich (jeweils am Freitag).

Entsprechend der Corona-Ampelregelung wurde eine angepasste Version des Empfehlungskataloges (Museumsbund Österreich - ARGE Bundesländerplattform) erstellt, Version 7 (14. Juni 2020) wird somit abgelöst durch:


Unterstützungsfond für Non-Profit-Organisationen (NPO)

Vizekanzler Werner Kogler und Bundesministerin Elisabeth Köstinger präsentierten am 2. Juli den NPO-Fonds zur Unterstützung für gemeinnützige Vereine und Organisationen. Non-Profit-Organisationen (NPO) erbringen für unsere Gesellschaft unverzichtbare Leistungen. Auch diese Organisationen sind von der Corona-Krise stark betroffen. Daher wurde für gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen ein eigener Unterstützungsfonds eingerichtet - Anträge können ab 08. Juli 2020 gestellt werden.

Wichtige Hinweise:

  • Die Förderung erfolgt in der Form von finanziellen Zuschüssen
  • Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, die eine wirtschaftliche Beeinträchtigung durch die "Coronakrise" erfahren haben
  • Zuschüsse werden ab einer förderbaren Summe von € 500 ausbezahlt
  • Die Antragsstellung ist ab 08. Juli 2020 möglich

Die wichtigsten Informationen zum Unterstützungsfond für NPO finden sie HIER erläutert, die entsprechende Richtlinienverordnung können sie HIER einsehen, alle weiteren Details zur Antragsstellung und Abwicklung werden über die Homepage des Bundesministeriums veröffentlicht.

Für weiterführende Informationen und Erklärungen wenden Sie sich bitte an die NPO-Service-Hotline unter +43(0)1/267 52 00 oder per E-Mail an info@npo-fonds.at
 

COVID-19 Sonderförderungen für Regionalmuseen (Land Salzburg)

Mit der Öffnungsmöglichkeit für Museen ab 15. Mai 2020 sind Museen im Allgemeinen und die Regionalmuseen im Besonderen mit außergewöhnlichen Herausforderungen konfrontiert. Auf Anfrage des Landesverbandes Salzburger Museen und Sammlungen um Hilfestellung für die Regionalmuseen wurden seitens des Landes Salzburg verschiedene Sonderförderungen in Aussicht gestellt und schrittweise umgesetzt:

COVID-19 Sonderförderung Schutzmaßnahmen: Eine erste Sofortmaßnahme ist, dass das Land Salzburg die Kosten für die Anschaffung von diversen Schutzmaßnahmen (wie MNS-Masken, Gesichtsvisiere, Desinfektionsmittel, Glasschutz/Kassa u.ä.) übernimmt. Die Abwicklung erfolgt dabei über das Forum Salzburger Volkskultur, das als Dachorganisation für die volkskulturellen Verbände jährlich eine Förderung für gemeinsame museale Aktivitäten erhält.

Wichtige Hinweise:

  • Rechnungsadresse muss das Museum bzw. der Rechtsträger sein.
  • Es handelt sich hierbei grundsätzlich um eine einmalige Leistung.
  • Einreichung/Abrechnung der gesammelten Rechnungen bis 30. September 2020 möglich.

Formulare und Informationsschreiben zum Download:

COVID-19 Sonderförderung Geringfügige BeschäftigungMit der Personalförderung soll die Möglichkeit der Wieder-Öffnung bzw. der Sommerbetrieb der Regionalmuseen unterstützt und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - die oftmals vom Alter her zur besonders gefährdeten Personengruppe zählen -  in dieser Corona-bedingt schwierigen Museumssaison entlastet werden. 

Wichtige Hinweise:

  • pro Museum werden maximal zwei geringfügige Stellen gefördert
  • die Personen dürfen nicht zur COVID-19 Risikogruppe zählen
  • der Anstellungszeitraum kann maximal drei Monate umfassen und längstens bis Ende September 2020 andauern

Formular und Informationsschreiben zum Download:

COVID-19 Sonderförderung Digitalisierungsprojekte: Die Erfahrungen der vergangenen Monate haben gezeigt, dass kreative und interaktive Online-Angebote für die Präsentation der Regionalmuseen wichtig sind. Bei der Entwicklung solcher Angebote soll die Sonderförderung für Digitalisierungsprojekte helfen.

Wichtige Hinweise:

  • Förderquote 80% zu 20% (=Eigenmittel)
  • Verlängerung der Einreichfrist bis Ende September 2020!

Formular und Informationsschreiben zum Download:


UPDATE: Museumsbetrieb und Veranstaltungsplanung (Stand 10. August 2020)

Entsprechend der aktuellen Vorgaben (5. COVID-19-LV-Novelle; ausgegeben am 13. Juni 2020) wurde eine angepasste Version des Empfehlungskataloges (Museumsbund Österreich - ARGE Bundesländerplattform) erstellt und damit die Version 6, 01. Juni 2020 ersetzt:

Ebenfalls angepasst wurden die COVID-19 Musterplakate (Entfall: Verpflichtung Mund-Nasen-Schutz), welche in den unterschiedlichen Formaten HIER zum Download bereitstehen.

Empfehlungen und Anleitung für die Veranstaltungsplanung

Das Forum Salzburger Volkskultur hat gemeinsam mit allen Landesverbänden, dem zuständigen Landes-Ressort sowie der Landessanitätsdirektion eine Anleitung für Veranstalter und Funktionäre erarbeitet. Folgende Unterlagen und Empfehlungen liefern möglichst konkrete und klar verständliche Handlungsanleitungen bei der Organisation von Veranstaltungen:


UPDATE (Stand 02. Juni  2020)

Entsprechend der aktuellen Vorgaben wurde eine angepasste Version des Empfehlungskataloges (Museumsbund Österreich - ARGE Bundesländerplattform) erstellt und damit die Version 5, 27. Mai 2020 ersetzt:


UPDATE (Stand 28. Mai 2020)

Entsprechend der aktuellen Vorgaben wurde eine angepasste Version des Empfehlungskataloges (Museumsbund Österreich - ARGE Bundesländerplattform) erstellt und damit die Version 4, 15. Mai 2020 ersetzt:


UPDATE (Stand 18. Mai 2020)

Im Rahmen der Pressekonferenz zum Thema "Aufsperrpläne in weiteren Kulturbereichen und Aktuelles“ kündigten Vizekanzler Kogler und Gesundheitsminister Anschober am 15. Mai 2020 weitere Lockerungen für den Kulturbereich an. Eine entsprechende Verordnung soll am 25. Mai ausgegeben werden:

  • Ab 29. Mai sollen Veranstaltungen (Indoor & Outdoor) mit bis zu 100 Personen,
  • ab 01. Juni mit bis zu 250 Personen und
  • ab 01. August mit bis zu 500 Personen (wird ein konkretes Gesundheitskonzept vorgelegt mit bis zu 1.000 Personen) möglich sein.
    Quelle: https://orf.at/stories/3165826/ (abgerufen 18.05.2020)

Ebenso wurde am 15. Mai 2020 eine neue Version des Empfehlungskataloges (Museumsbund Österreich - ARGE Bundesländerplattform) veröffentlich, diese ersetzt Version 3, 13. Mai 2020:


UPDATE (Stand 13. Mai 2020)

Die angekündigte Änderung der COVID-19-Lockerungsverordnung, welche die gesetzliche Grundlage für die Wiedereröffnung der Museen mit 15. Mai 2020 schafft, wurde am 13. Mai veröffentlicht. Entsprechend der geltenden Vorgaben wurde auch eine angepasste Version des Empfehlungskataloges (Museumsbund Österreich - ARGE Bundesländerplattform) erstellt und damit die Version 2, 01. Mai 2020 ersetzt.

Alle Dokumente finden Sie nachfolgend zum Download aufgelistet:


UPDATE (Stand 06. Mai 2020)

Aus der aktuellen "COVID-19-Lockerungsverordnung" können auch weitere Lockerungen für die Wiederaufnahme des Museumsbetriebes abgeleitet werden. Bitte lassen Sie sich nicht von § 9 der Verordnung irritieren, Staatssekretärin Ulrike Lunacek hat über ihren Twitter Account verlautbart, dass derzeit noch intensiv an den Bestimmungen für die geplante Eröffnung gearbeitet wird und diese demnächst veröffentlicht werden. Diese gesetzliche Grundlage wird in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium erstellt und soll rechtzeitig für die Eröffnung mit Mitte Mai 2020 bereitstehen. Die Wiedereröffnung von Museen, Archiven, Büchereien und Bibliotheken ist laut dem zuständigen Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport ab 15. Mai 2020 möglich! Nachzulesen auf der Webpräsenz des Ministeriums unter dem Eintrag "Wie sehen die ersten Lockerungen für den Kunst- und Kulturbereich aus?"

Voraussetzung für die Öffnung ist allerdings die strikte Einhaltung von Abstands- und Hygienebestimmungen, hier die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  • Bei Einhaltung des notwendigen Sicherheitsabstandes sind Führungen und Veranstaltungen mit bis zu zehn Personen möglich
  • Die Begrenzung der Besucher/innenzahl ist auf eine Person pro 10 m² erweitert

Entsprechend der neuen Verordnungslage wurde auch eine aktualisierte Version des Empfehlungskataloges (Museumsbund Österreich) veröffentlich, dieser ersetzt Version 1, 23. April 2020:

Zudem hat der Museumsbund Österreich - in Zusammenarbeit mit ARTEX Museum Services - möglichst neutrale Poster für den Museumsbesuch gestaltet, welche gerne verwendet und ausgehängt werden dürfen:


UPDATE (Stand 23. April 2020)

Wie in der Pressekonferenz am 17. April 2020 von Vizekanzler Werner Kogler und Kulturstaatssekretärin Ulrike Lunacek angekündigt wurde, dürfen Museen ab dem 18. Mai 2020 wieder für Besucherinnen und Besucher geöffnet werden! Veranstaltungen bleiben weiterhin bis Ende Juni 2020 untersagt!

Die Öffnung der Kulturbetriebe ist allerdings mit ganz konkreten Auflagen verbunden, die einzuhalten sind. Beispielsweise:

  • Einhalten des Mindestabstandes (ein Meter zwischen zwei Personen)
  • Maßnahmen zur regelmäßigen Desinfektion
  • Tragen eines geeigneten Mund-Nasen-Schutzes
  • Maximale Personenzahl (eine Person pro 20m²) beachten

Die Entscheidung, ob ab Mitte Mai der Betrieb wieder aufgenommen wird, bleibt jeder Einrichtung selbst überlassen. Bei Eröffnung sind jedenfalls  die formulierten Vorgaben und Schutzvorkehrungen einzuhalten. Erste Lockerungen dieses Maßnahmenkatalogs sind ab 1. Juli 2020 zu erwarten.

Bis zu einer möglichen Verordnung wurde vom Museumsbund Österreich - ARGE Bundesländerplattform eine Empfehlung aufgesetzt, die sich an dem Erlass der Corona-Schutzmaßnahmen für Supermärkte und Drogerien orientiert und regelmäßig aktualisiert wird. Die aktuellste Version finden Sie hier auf unserer Homepage oder unter www.museumsbund.at:

Weitere und aktuelle Informationen finden Sie auch unter www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/Corona-Kunst-und-Kultur.html


UPDATE (Stand 30. März 2020)

In einem gemeinsamen Schreiben hat das Land Salzburg und der Landesverband Salzburger Museen und Sammlungen die Regionalmuseen des Bundeslandes dazu aufgerufen, die jeweils erwarteten wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19 Maßnahmen abzuschätzen und zu melden. Anbei informieren wir über bereits bestehende finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten und –Maßnahmen, veröffentlicht auf der Homepage des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport:

Corona Kurzarbeit

Zur Bewältigung der Corona-Krise gibt es ein besonderes Kurzarbeitsmodell. Damit wird es möglich, die Arbeitszeit auf 10% zu reduzieren (zeitweise sind null Stunden möglich) und Arbeiternehmer/innen trotzdem in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis bei fast vollem Lohnausgleich zu behalten. Ziel ist, so viele Menschen wie möglich in Beschäftigung zu halten und Kündigungen oder einvernehmliche Lösungen aufgrund der Krise zu vermeiden.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum COVID-19 Kurzarbeitsmodell zusammengefasst:

COVID-19 – Fonds für Künstler und Kulturvermittler

Zusätzlich zum Härtefonds der WKÖ wurde ein „COVID-19 – Fonds für Künstler und Kulturvermittler“ eingerichtet, der sich an all jene Künstlerinnen und Künstler richtet, die beim Härtefonds nicht antragsberechtigt sind. Anspruchsberechtigt sind auch Kulturvermittlerinnen und Kulturvermittler. Anträge können seit dem 30. März 2020 beim Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) gestellt werden, die Unterstützung soll Einkommensausfälle durch Schließungen und Absagen kompensieren.

Bis zu 5 Millionen Euro stehen hierfür zur Verfügung. Durch den KSVF werden maximal 6.000 Euro ausbezahlt, die Ausbezahlung erfolgt in zwei Phasen — 1. Phase (Soforthilfe) bis zu 1.000 Euro, 2. Phase bis zu 2.000 Euro monatlich für maximal drei Monate.

Weitere Informationen finden Sie auf der eigens eingerichteten KSVF-Service-Fonds-Seite. Hier kommen Sie direkt zum Antragsformular und den Richtlinien der Soforthilfe.

Unterstützungsmöglichkeiten bietet auch die IG Kultur

Hier findet Sie eine Übersicht aller bislang bekannten Sonderregelungen und Unterstützungsmöglichkeiten, um akute Notlagen von Kulturvereinen sowie Künstlerinnen und Künstlern und Kulturabeiterinnen und Kulturabeitern abzufedern.   

 

Quelle: https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/Corona-Kunst-und-Kultur.htm (abgerufen 30.03.2020)


Die Österreichische Bundesregierung hat seit Dienstag, 10. März 2020 weitgehende Maßnahmen zum Umgang und zur Eindämmung der neuartigen Viruserkrankung COVID-19 erlassen. Aufgrund der getroffenen Regelungen und Empfehlungen sind ALLE Veranstaltungen und Kurse des Landesverbandes bis Ende April 2020 abgesagt bzw. bis auf Weiteres verschoben! Ebenso hat der Vorstand des Landesverbandes entschieden, die für den 1. Mai 2020 angesetzte Generalversammlung bis auf unbestimmte Zeit zu verschieben und die diesjährige Museumsexkursion in den Lungau (1. - 2. Mai 2020) abzusagen.

Unser Büro bleibt ab sofort und bis auf Weiteres für den Parteienverkehr GESCHLOSSEN! Erreichbar sind wir weiterhin über unsere E-Mail-Adresse: museen@salzburgervolkskultur.at

Informationsmaterial zusammengetragen:

ICOM-Österreich hat online eine übersichtliche Darstellung der wichtigsten Dokumente, Verhaltensregeln und den aktuellen Erlass aus dem Gesundheitsministerium veröffentlicht. Gesicherte und sorgfältig recherchierte Informationen zur aktuelle Lage erhalten Sie über den Internetauftritt des ORF. Über die Situation im Bundesland Salzburg informiert die Homepage der Salzburger Landesregierung! Weitere Informationen sind über die Homepage des Gesundheitsministeriums abrufbar.

Informationen des Landes Salzburg zum Herunterladen:

 

 

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